Folgende Versicherungen sind für ein Lager sinnvoll:
Insassenunfallversicherung und Vollkaskoversicherung
für jene Autos, die am Lager verwendet werden (Siehe auch Bereich“Hin- und Rückreise”)
Die Insassenunfallversicherung verhindert, daß eine Gruppenleiterin am Steuer alle Folgeschäden eines Unfalls an allen Insassen selbst tragen muß.
Weiters sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Dies ist auch für eine kürzere Zeit möglich und erspart Probleme bei selbstverschuldeten Unfällen.
Beide Versicherungen lassen sich bei jener Versicherung abschließen, bei der das zu versichernde Auto bereits versichert ist.
Tod, Unfall und Aufsichtshaftpflicht
Bei Unfällen ohne Folgeschäden entstehen meist keine Probleme, da die Kinder bei ihren Eltern mit der Haushaltsversicherung haftpflichtversichert sind. (Z.B. eingeschossene Fensterscheiben.) Schwieriger ist es bei Unfällen mit Dauerfolgen oder Tod. Hierfür kann man eine eigene Unfallversicherung für die Kinder abschließen.
Auch beim Vorwurf der ungenügend ausgeübten Aufsichtspflicht (Obsorge) von Seiten der Eltern kann es zu Schwierigkeiten kommen. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, eine Aufsichtshaftpflichtversicherung abzuschließen. Bevor Du dies aber tust, erkundige Dich in Deiner Pfarre, ob es eine Versicherung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen gibt und welche Bereiche sie umfaßt.