Der Umgang mit sensiblen Daten

Bei der Jungschararbeit und besonders am Lager werden von den Kindern viele sehr persönliche Informationen benötigt: Sozialversicherungsnummern, erhaltene Impfungen, Allergien oder Erkrankungen. Für die Gruppenleiter/innen-Runde ist dieses Wissen natürlich äußerst wichtig, um die Kinder gut betreuen zu können. Wie aber soll man auf und nach dem Lager damit umgehen?

Der Umgang mit solchen sogenannten „sensiblen Daten“ ist durch das österreichische Datenschutzgesetz (DSG 2000) geregelt. Dadurch sind auch Gruppenleiter/innen an das Datengeheimnis gebunden und müssen mit sensiblen Daten besonders sorgsam umgehen. Das bedeutet, dass sensible Daten an niemanden weitergegeben werden dürfen, außer natürlich in Ernstfällen, wie beispielsweise bei Arztbesuchen oder im Umgang mit der Polizei.
Die Gruppenleiter/innen sind außerdem dazu verpflichtet, die erhaltenen Daten richtig und aktuell zu halten (das nennt sich laut DSG "Richtigstellung") und die betreffenden Personen, also die Kinder und ihre Eltern, darüber zu informieren (die sogenannte "Informationspflicht", die außerdem noch regelt, dass Kindern und Eltern keine Informationen über die aufbewahrten Daten vorenthalten werden dürfen).

Was bedeutet das fürs Jungscharlager? Datenblätter, E-Cards und Impfpasskopien, die die Lagerleitung von den Eltern erhält, werden am besten geordnet in einer Mappe gesammelt, die nur für Gruppenleiter/innen zugänglich ist. Änderungen der Daten, beispielsweise während des Lagers bei Krankenhausaufenthalten erhaltene Impfungen oder neu aufgetretene Allergien, müssen dokumentiert und die Eltern darüber informiert werden.

Sensible Daten dürfen so lange behalten werden, wie es für das jeweilige Jungscharlager notwendig ist. Das kann natürlich noch Lagernachbesprechungen einschließen, bis zum nächsten Lager sollte man die Datenblätter aber keinesfalls aufheben. Am besten werden sie, wenn nicht mehr benötigt, an die Eltern zurückgegeben oder entsorgt (z.B. zerreißen und wegwerfen oder mithilfe eines Reißwolfs vernichten).

Das gesamte Datenschutzgesetz zum Nachlesen gibt’s unter http://www.dsk.gv.at/.

Andreas Baumann

[aus dem context "Wissensmanagement"]