Gewalt an Kindern

Zahlen, Daten, Fakten

In Österreich werden jedes Jahr zwischen 2.500 und 3.000 angezeigte Fälle, die mit Gewalt gegen Kinder bis 14 Jahre zu tun haben, registriert. Die Dunkelziffer wird von Experten auf mindestens 50.000 geschätzt. Das bedeutet, dass in Österreich jeden Tag 130 bis 150 Kinder oft über Jahre hinweg misshandelt, verletzt, gequält und vernachlässigt werden. Opfer von sexueller Gewalt ist im Durchschnitt jedes 3. bis 4. Mädchen und jeder 7. bis 8. Bub zwischen dem 1. und 16. Lebensjahr.

Laut der Österreichischen Ärztezeitung ist die Häufigkeit der Gewaltformen ungefähr so verteilt: Vernachlässigung 40-50% (=mangelnde oder sogar fehlende Versorgung eines Kindes - diese kann von der Ernährung, der Körperpflege über liebevolle Zuwendung und Unterstützung bei Krankheit reichen), körperliche Gewalt 25%, seelische Gewalt 3-25%, sexuelle Gewalt 10%, Mischformen 15%. Im Artikel „Gewalt auf allen Ebenen“ findet ihr zusätzlich noch Definitionen für manche Begriffe. Mischformen kommen vor, wenn eine Person mehreren Gewaltformen ausgesetzt ist (z.B. jemand wird geschlagen und sexuell missbraucht).

Welche Rechte haben Kinder?

Damit Kinder Erwachsenen nicht schutzlos ausgeliefert sind, gibt es in Österreich Gesetze die Gewalt verbieten, sogar spezielle für Schulen oder auch die Erziehung zu Hause.

  • Züchtigungsverbot seit 1989
    „...die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.“ (§ 146 a ABGB)
  • Schulunterrichtsgesetzes seit 1974
    „Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.“ (§47 Abs.3)
  • Kinderrechtskonvention seit 1992 ratifiziert/bestätigt (das heißt Gesetze, die vom Nationalrat und den Landtagen beschlossen werden, müssen der Kinderrechtekonvention entsprechen)
    "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen." (Art.19)

Allerdings wurde die Kinderrechtekonvention in Österreich mit einem "Erfüllungsvorbehalt" angenommen. Der „Erfüllungsvorbehalt“ schließt eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden aus. Während einige Bundesländer die Kinderrechtekonvention bereits in die Landesverfassung aufgenommen haben, steht die Konvention auf Bundesebene immer noch nicht im Verfassungsrang.

Kinder sind unschlagbar...

Im Gewaltbericht 2009 vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend steht, dass in Österreich nur 30% der Eltern ihre Kinder ohne Gewalt erziehen. Österreich war das vierte Land, das ein Verbot gegen Gewalt in der Erziehung eingeführt hat, aber der Einstellungswandel vollzieht sich eher langsam, da nur etwa knapp ein Drittel der Eltern von dem Gewaltverbot gehört haben.

Im Vergleich dazu: Schweden war das erste Land, das 1950 schon eine Ächtung von Gewalt in der Erziehung (in der Gesellschaft war es schon unzulässig, aber nicht offiziell verboten) und 1979 ein absolutes Verbot geschaffen hat. Es wurde durch zahlreiche Kampagnen und Aktionen ein öffentliches Bewusstsein geschaffen (knapp 90 % haben davon gehört), das immerhin zu einem Ergebnis von 76% gewaltfreier Erziehung geführt hat, womit sie bei weitem an der Spitze stehen.

Jungscharkampagnen

Die Jungschar steht seit ihrem Beginn auf der Seite der Kinder und hat dies auch durch zahlreiche Plakataktionen an die Öffentlichkeit getragen. In den 50er Jahren gab es Plakate mit dem Motte „Kinder in Not – Jungschar hilft“, auf denen unter anderem schon gegen sexuelle Gewalt hingewiesen wurde. In den 80er Jahren gab es die Plakataktion „Du sagst, du magst mich. Warum schlägst du mich dann?“ 2001 wurde zur Jahresaktion „Freies Ohr für Kinder“ das Gruppenstundenmodell „Die Kinder von Krawudlpudl“ herausgegeben, wo die Kinderrechte und freie Meinungsäußerung Thema sind. 2004 gab es eine Plakataktion gegen die g´sunde Watschn unter dem Motto: „Wieso tust du mir weh!?“ Und momentan läuft die Plakatserie für Kinderrechte, mit den Themen „ich bin da!“, „hau mich nicht!“, „da spieln jetzt wir!“, „ich hab recht!“ und „ich denk selbst!“.

Da es beim Thema Gewalt und deren Verhinderung darum geht, ein Bewusstsein dafür zu schaffen und Menschen zu bilden, könnt ihr gleich einen ersten Schritt tun und das neue Kinderrechteplakat aufhängen, damit viele es lesen können.

Lisi Straßmayr

[aus dem kumquat "autsch!" 3/2010]