Umfallen auf 20!

Über die Legalität körperlicher Strafen

Zwei Kinder beginnen einen Streit wegen einer Kleinigkeit, nach kurzer Zeit schreitet ein/e Erwachsene/r ein. Als Strafe muss ein Kind Liegestütz machen, während das andere gleichzeitig eine Runde ums Haus läuft.
Eine Szene, wie sie beispielsweise im Turnunterricht in der Schule vorkommen kann, oder in einem Sportverein. Manchmal jedoch finden sich solche Bestrafungen auch auf Jungscharlagern. Viele Gruppenleiter/innen wissen nicht, dass gerade der Bereich von (körperlichen) Strafen ein rechtlich sehr sensibler ist.

Rechtliche Grundlagen

…die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig. (ABGB §146a)

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Obsorgepflicht meinen in erster Linie immer die Obsorgepflicht der Eltern. In speziellen Fällen können die Eltern diese Obsorgepflicht (und damit auch die Aufsichtspflicht, etc.) an andere Personen übertragen – z.B. an den/die Lehrer/in während die Kinder in der Schule sind oder eben auch an Gruppenleiter/innen.

Die Frage, ab wann eine Bestrafung körperliches oder seelisches Leid verursacht, ist nicht global zu beantworten. Hier entscheidet im Ernstfall immer der/die zuständige Richter/in, der/die das Verhalten der aufsichtspflichtigen Person (Gruppenleiter/in, Lagerverantwortliche/r) danach beurteilt, ob pädagogisch angemessen gehandelt wurde.

Was genau ist „seelisches Leid“?

Besonders der Punkt des seelischen Leids erfordert gute Menschenkenntnis und eine hohe Sensibilität. So kann dieselbe „Strafe“ (z.B. 5 Liegestütze) für ein sportliches Kind gar kein Problem sein. Ganz im Gegenteil, oft „freuen“ sich Kinder über eine solche Strafe, da sie jetzt vor allen anderen zeigen können, dass ihnen diese Strafe gar nichts ausmacht. Ein echter Lerneffekt wird mit einer solchen Bestrafung also nicht erreichbar sein. Ein weniger sportliches oder körperlich schwaches Kind, wird mit den 5 Liegestützen große Probleme haben. So kann es leicht passieren, dass andere Kinder es auslachen und die Strafe für das Kind einfach nicht schaffbar ist. In diesem Fall ist klar – das ist seelisches Leid und gesetzlich strafbar.

Besondere Vorsicht gilt bei allen körperlichen Strafen bezüglich des Verletzungsrisikos. Verletzt sich ein Kind bei einer solchen Bestrafung, weil es etwas tun muss, was für dieses Kind schwer bis gar nicht möglich ist (wenn beispielsweise ein übergewichtiges Kind einen steilen Berg hinauf rennen muss), so ist dies fahrlässiges Handeln und eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Außerdem erzeugt eine solche „Bestrafungskultur“ auf Jungscharlagern eine sehr eigene Stimmung. Schwächere Kinder werden aus Angst vor Strafen eingeschüchtert, kräftigere werden sich durch diese Strafen nicht beeindrucken lassen – so kann es sehr schnell passieren, dass die Stimmung auf eurem Lager kippt und viele Kinder das Lager nicht mehr genießen werden können.

Strafe oder Konsequenz?

Als Lagerverantwortliche/r hast du nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Grenzen zu setzen und wenn notwendig auch Konsequenzen einzufordern. Im Gegensatz zu Strafen versteht man unter Konsequenzen die Folgen kindlicher Verhaltensweisen, sie haben stets eine inhaltliche und zeitliche Nähe zum Verhalten des Kindes. So kann das Kind aus seinem Verhalten lernen, weil es auf seine direkte Handlung eine direkte und differenzierte Folge erfährt.

Beispiel:
Beim Mittagessen schüttet ein Kind absichtlich mehrere Gläser Saft auf den Boden.
Eine sowohl pädagogisch als auch rechtlich sichere und richtige Konsequenz wäre, wenn das Kind den von ihm verursachten Schaden (Saft am Boden) aufwaschen muss. Wird dieses Kind aber dazu gezwungen, den Putzdienst für das komplette Haus zu übernehmen, so ist dies eindeutig unangemessen weil es zu dem Handeln des Kindes nicht in Relation steht.

Was ist angemessenes Handeln?

Überlege dir gut, was du eigentlich erreichen willst, bevor du Konsequenzen setzt. Es soll schließlich nie darum gehen, Kinder bloßzustellen und in Situationen zu bringen, in denen sie verspottet werden.
Besonders in Situationen, in denen dein Handeln als verantwortliche Person Kindern gegenüber gefordert ist, hast du für deine Kinder eine Vorbildfunktion. Durch dein Handeln trägst du maßgeblich zur Kultur unter den Kindern auf dem Lager bei. Willst du ein gutes Miteinander unter den Kindern fördern, musst auch du entsprechend handeln.

Konkret?

Rechtlich sicher unterwegs und auch pädagogisch gut und richtig handelst du, wenn du…
...statt Strafen Konsequenzen einforderst, die mit dem konkreten Tun des Kindes direkt zu tun haben.
...gut auf das betroffenen Kind schaust und deine Handlungen immer an die momentane Situation und das momentan betroffenen Kind anpasst.
...dir immer im Klaren darüber bist, was du erreichen willst. Langfristig nützt ein gutes Gespräch immer mehr als eine Strafe.

Dominik Mach

[aus dem context "Aufsichtspflicht und Rechtliches"]