„Wegen Gewalt­darstellung ab 14“

Jugendschutz und die Kennzeichnung von Filmen

Gewalt spielt hierzulande eine wichtigere Rolle bei der Altersfreigabe von Kino- und Fernsehfilmen als beispielsweise in den USA. Aber welche genau? Wird Gewalt sehr intensiv dargestellt oder verherrlicht, werden im Film keine Alternativen zur gewaltsamen Konfliktlösung überlegt, kommt Gewalt Hand in Hand mit Sexualität, so werden hohe Altersfreigaben ausgesprochen, manchmal auch die höchste Beschränkung mit „ab 16“. Diese wird aber auch sehr oft wegen Ausländerfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus und anderen Verletzungen von Grundwerten vergeben.

Wen’s genauer interessiert: Beim Bildungsministerium findest du den Kriterienkatalog, nach dem hierzulande die Altersfreigaben festgelegt werden. Zu allen Filmen findest du hier auch die Begründung der Alterseinschränkung. Und falls der Film für Kinder oder Jugendliche empfehlenswert ist, findet sich auch dazu eine Erläuterung. Es lohnt sich, hier mal reinzuschauen, vor allem, wenn man mit seinen Kindern einen Film anschauen will. Übrigens, Angaben wie „FSK ab 12“ gelten nur für Deutschland und sind für Österreich belanglos, auch bei DVDs.

Helmut Habiger

kumquat "Ghandi & Malala" 3/2014