Wer ist in der Jungschar wie versichert?

Versicherungsschutz wird immer wieder verändert. Die Angaben, die du in diesem Artikel findest, sind per März 2008 gültig. Im Bedarfsfall erkundige dich bitte bei der zuständigen Stelle, je nach Versicherungsfall (Wiener Gebietskrankenkasse, Ecclesia, eigene KFZ- oder Haushaltsversicherung, …).
Im Bereich der Jungschar kann zwischen drei verschiedenen Versicherungsbereichen unterschieden werden: den staatlichen Versicherungen, den privaten Versicherungen und der Ecclesia Versicherung, einer eigenen Versicherung der Erzdiözese Wien.

Staatlicher Versicherungsschutz

Alle Kinder und viele Gruppenleiter/innen (genauer: alle nicht selbst erwerbstätigen oder arbeitslos gemeldeten Menschen) mit österreichischer Staatsbürgerschaft sind grundsätzlich über die Pflichtversicherung der Eltern mitversichert (Kranken- und Unfallversicherung). Es kann in seltenen Fällen vorkommen, dass eine Familie nicht krankenversichert ist, oder es keine Mitversicherung der Kinder gibt. Du solltest daher zum Lagerantritt E-Cards der Kinder einsammeln und dies schon rechtzeitig ankündigen.

Die Krankenversicherung:

Kommt, wie der Name schon sagt, im Moment einer Krankheit zum Tragen.
Die Leistungen der Krankenversicherung umfassen:

  • Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel/Medikamente, Heilbehelfe)
  • Anstaltspflege/Krankenhausaufenthalt inklusive Transportkosten
  • Hilfe bei körperlichen Gebrechen, z.B. Zahnbehandlungen und
  • Zahnersatz, Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Gesundheitsförderungsmaßnahmen oder Hilfsmittel bei körperlichen Gebrechen

Die Leistungen sind nicht auf die Person des Versicherten beschränkt, sondern gelten eben u. a. auch für mitversicherte Kinder.
Gruppenleiter/innen sind im Regelfall entweder durch ihre berufliche Anstellung (Pflichtversicherung), eine Mitversicherung bei den Eltern oder eine Zusatzversicherung (für Studenten & Nichtberufstätige) krankenversichert.

Die Unfallversicherung:

Diese Versicherung tritt nur bei einem Unfall ein, z.B. bei einer Verletzung eines Kindes beim Spielen, jedoch nicht, wenn ein Kind die Grippe bekommt – hier wäre die Krankenversicherung zuständig. Ebenso wie bei der Krankenversicherung sind Kinder und nichterwerbstätige Jugendliche bei ihren Eltern mitversichert.

Die Ecclesia-Versicherungen:

Die Erzdiözese Wien hat einen speziellen Versicherungsvertrag mit der Ecclesia-Versicherung. Dieser beinhaltet:

Die Unfallversicherung:
Alle Gruppenleiter/innen, Helfer/innen, Köche/innen, etc. (also alle erwachsenen, ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen; auch Personen, die nur auf Lager mitfahren, und sonst keine Mitarbeiter/innen der Pfarre sind) sind unfallversichert im Rahmen der Unfall-Pfarrversicherung. Jede Pfarre in der Diözese muss diese Versicherung für ihre Mitarbeiter/innen mit der Finanzkammer der Erzdiözese Wien (über die Ecclesia-Versicherung) abgeschlossen haben. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Dauer der Tätigkeit (Lager, Gruppenstunde, Ausflüge, etc.).

Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung bedeutet, dass eine Versicherung Schäden zahlt, die der/die Versicherte/r (also wieder Gruppenleiter/innen, etc.) an einem Dritten verursacht hat.
Alle diese pfarrlichen Mitarbeiter/innen sind versichert, wenn der Schaden während Jungschar-Arbeit passiert (auch am Lager).
Versichert sind automatisch jene Pfarren, die durch die Finanzkammer der Erzdiözese Wien versichert sind, das gilt auch im Ausland. Eine Ausnahme stellen Schäden an Kraftfahrzeugen dar, mehr dazu unten.
 
Beispiele für gedeckte Haftpflichtschäden:

  • Am Lager wird ein Fenster offen gelassen, das dann durch den Luftzug zu Bruch geht.
  • Am Lager wird eine Kaffeemaschine vom Tisch gestoßen.
  • Über eine PC-Tastatur wird Flüssigkeit gegossen.
  • Bei einem Fußballturnier wird eine Scheibe eingeschossen.
  • Eine Lackdose fällt um und beschmutzt einen Vorhang.

Beispiele für Schäden, die nicht von der Ecclesia-Versicherung gedeckt sind:
Ein/e Gruppenleiter/in fährt am Lager mit dem eigenem PKW gegen einen Zaun (siehe KFZ-Haftpflichtversicherung)
Ein Kind beschädigt das Handy eines anderen Kindes. Schäden innerhalb derselben Untergliederung (Kind - Kind) sind nicht versichert. Diesen Schaden müssen die Eltern des Kindes begleichen, siehe Haushaltsversicherungen.
Ein Kühlaggregat wird ausgeborgt und geht bei Inbetriebnahme kaputt. Schäden an geliehenen Maschinen oder Elektrogeräten sind nicht mitversichert (Fernseher, Beamer, ...)

Achtung: Schäden, die bei der Tätigkeit (Bearbeitungsschäden) entstehen, sind nicht gedeckt!!! Fällt der Fotoapparat also runter, während man mit diesem herumhantiert, wird nicht gezahlt, wohl aber, wenn man ihn mit dem Ellbogen von einem Tisch runterstößt!

Wichtig: Eine Haftpflichtversicherung gewährt auch Abwehrschutz! Das heißt, dass die geschädigte Person die Schuld der beschuldigten Person nachweisen muss.

Private Versicherungen:

Autoversicherungen

Fährt ein/e Gruppenleiter/in mit seinem/ihrem Privatauto auf ein Jungscharlager, gilt die Haftpflichtversicherung der/s Fahrzeuginhabers/in. Diese Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Fahrzeughalter/innen. Das heißt, dass alle von einem Auto verursachten Schäden durch diese Versicherung gedeckt sind.

Die Schäden am eigenen Auto sind nur durch Teil- bzw. Vollkaskoversicherungen gedeckt, die jedoch freiwillige Versicherungen sind.

Haushaltsversicherung

Eine Haushaltsversicherung besteht generell aus einer Privat-Haftpflicht- und einer Sachversicherung für den Hausrat und zahlt bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen, die an den Versicherten als Privatperson gestellt werden. In der jeweiligen Polizze steht genau, was die Sachversicherung abdeckt. Nicht versichert sind z.B. Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, oder Vandalismusschäden.

Die Haushaltsversicherung der Eltern zahlt also für manche Schäden, die ein Kind am Jungscharlager verursacht hat, beispielsweise wenn ein Kind beim Ballspielen einem anderen Kind die Brille kaputt macht.

Kinder und Jugendliche sind zumeist bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen. Die Haushaltsversicherung ist keine Pflichtversicherung, jedoch bei fast allen Haushalten vorhanden.

Wer zahlt jetzt?

Die Entscheidung, ob und welche Versicherung zahlt hängt sehr vom Einzelfall ab. Deshalb ist eine gute Dokumentation das allerwichtigste. Schreibt möglichst schnell auf, wer was wann wo gemacht hat. Auch Detailinformationen können später einmal sehr wichtig sein. Wenn mehrere Versicherungen den Schaden abdecken würden, könnt ihr selbst entscheiden, bei welcher ihr die Schadensmeldung einreicht.

Dominik Mach

[aus dem context "Aufsichtspflicht und Rechtliches"]