Innovationsfonds fördert speziell Kinder- und Jugendpastoral

30% der Mittel des Fonds werden ab nun für Kinder- und Jugendarbeit verwendet. Bis 15. Mai (bzw. 15. November) können Projektförderungen bis zu € 5.000 beantragt werden.

Um Kinder- und Jugendpastoral in unserer Diözese noch mehr zu unterstützen, hat die Diözesanleitung beschlossen, Projekte aus diesem Bereich durch den Innovationsfonds zu fördern. So sollen ab diesem Jahr 30% der Mittel des Fonds für Kinder- und Jugendarbeit verwendet werden.

Erweiterung der Jury

Außerdem wurde die Jury, die über die Vergabe der Subventionen entscheidet, um Heidi Lang von der Jungschar und Dipl.PAss Katharina Jordan vom Jugendrat erweitert.

„Der Innovationsfonds ist eine großartige Chance, neuen Ideen und Visionen Gestalt zu geben. Die Schwerpunktsetzung ist ein starkes Zeichen der Diözesanleitung für eine lebendige Kirche, in der Kinder und Jugendliche in die Mitte gestellt werden.“, so Heidi Lang.

Durch die Einrichtung eines Innovationsfonds werden Projekte unterstützt, die eine verstärkte Zusammenarbeit im Sinne missionarischer Pastoral vorantreiben. Im Fokus sind kleinere Projekte aus dem pastoralen Alltag, Es geht dabei nicht um die Förderung von Großvorhaben.

Pfarrübergreifende, missionarische Innovationen finanziell
mit € 65.000 fördern

Die Subvention gibt einen Anreiz, Projekte pfarrübergreifend und/oder in Kooperation mehrerer Gruppierungen durchzuführen. Sie will kreative Engagierte in unserer Diözese dabei unterstützen, neue Impulse für eine zeitgemäße Pastoral zu geben.

Der Innovationsfonds wird aus dem Budget der Erzdiözese Wien dotiert. Für 2015 stehen € 65.000 zur Verfügung. Beantragt werden können Projektförderungen bis zu € 5.000. Die Förderung kann maximal für drei Jahre gewährt werden. (Im ersten Jahr werden aus Mitteln des Innovationsfonds bis zu 100% des Projektes finanziert, im 2. Jahr bis zu 75%, im 3. Jahr bis zu 50%. Nach Ablauf des dritten Jahres ist das Projekt in die laufende Arbeit zu integrieren oder zu beenden.)

Jury

Die Mitglieder der Jury sind:

  • Andrea Geiger (Stabstelle APG)
  • Mag. Johannes Jung OSB (Superiorenkonferenz)
  • Dr. Veronika Prüller-Jagenteufel (Pastoralamt)
  • Mag. Dr. Franz Scharl (Katergoriale Seelsorge)
  • Mag. Dariusz Schutzki (Vikariat Stadt)
  • Mag. Nina Sevelda –Platzl (Ordinariat, organisatorische Abwicklung)
  • Dr. Rupert Stadler (Vikariat Süd)
  • DI Mag. Stephan Turnovszky (Vikariat Nord)

Neu:

  • Dipl. PAss. Katharina Jordan (Vertreterin des Jugendrats)
  • Heidi Lang (ehrenamtliche Vorsitzende der Jungschar)

Die Projektansuchen müssen beinhalten:

  • Inhaltliche Beschreibung mit ausführlicher Darlegung der innovativen Ansätze und des Nutzens für die Entwicklung in der Erzdiözese Wien
  • Finanzplan inklusive Personal und Infrastruktur
  • Zeitplan: Perspektive, wann das Projekt in die laufende Arbeit integriert bzw. beendet sein wird

Projektanträge können eingereicht werden von:

  • Pfarren,
  • Gruppen der Pfarre,
  • Einzelpersonen,
  • Initiativen mehrerer Pfarren

Vorzugskriterien sind:

  • mehrere Kooperationspartner/-innen
  • Zielgruppe sind Menschen, die noch wenig Berührungspunkte mit Kirche haben
  • Träger/-innen des Projekts sind ehrenamtlich tätig

Die Vergabe der Subventionen erfolgt zwei Mal jährlich.

Einreichungen sind in diesem Jahr bis 15. Mai und 15. November möglich.

Projektansuchen bitte an:

innovationsfonds@edw.or.at

oder

Mag. Nina Sevelda-Platzl
Büro des Generalvikars
Wollzeile 2
1010 Wien