25 Jahre Gewaltverbot in Österreich

Seit dem Jahr 1989 ist das „absolute Gewaltverbot“ in der Erziehung in der österreichischen Verfassung verankert. Dem Gesetz nach wachsen Kinder in Österreich also gewaltfrei auf. In der Praxis heißt das, dass der österreichische Nationalrat vor genau 25 Jahren beschlossen hat, dass jegliche Form von Gewaltanwendung gegenüber Kindern in der Erziehung ausdrücklich untersagt ist.

Doch wie kam es überhaupt dazu?

Federführend für die Implementierung dieses Gesetzes war Dr. Hans Czermak, ein Kinderarzt, dem in der Gewaltverbot-Debatte ein großer Verdienst zuzuschreiben ist. Er lebte und arbeitete nach dem Leitsatz: „Denn jedes Kind hat das Recht auf eine glückliche Kindheit“. Er war auch maßgeblich an der Einführung des Mutter-Kind-Passes in Österreich beteiligt. Es war ihm ein besonderes Anliegen, Kindern von der ersten Lebensstunde an einen fixen und unbestrittenen Platz in der Gesellschaft einzuräumen und ihnen damit eine uneingeschränkte psychisch-physische Entwicklung zu ermöglichen. Er stellte fest, dass in den 1970er Jahren 98 Prozent aller Kinder psychisch und physisch gesund geboren wurden, aber bereits jedes zweite Kind nach einigen Lebensjahren mehr oder weniger mit psychischen Herausforderungen konfrontiert und behandlungsbedürftig war. Dies führte er auf die weitverbreitete und gängige Straf- und Prügelerziehung zurück, mit der viele Kinder schon ab dem ersten Lebensjahr leben mussten. Für ihn war dies der Ausgangspunkt für Schwierigkeiten und psychische und physische Belastungen der Kinder. Das mutige und bewusste Bemühen um die Verankerung einer humanen und gewaltlosen Kindererziehung war ganz im Sinne seines Lebenswerkes, der Gesetzesverankerung des Gewaltverbots 1989.

Schon vor dem Jahr 1989 gab es einige Reformen hin zu einer Reduktion und Einschränkung der Gewaltanwendung in der Kindererziehung. So wurde zum  Beispiel im Jahr 1977 das damals übliche Züchtigungsrecht der Eltern an ihren Kindern beseitigt. Laut diesem „Züchtigungsrecht“, war es bis dahin gestattet: „(…) störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihrer Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen“ (§ 145 ABGB aF).Seit dem Jahr 1974 dürfen Lehrer/innen die Kinder nicht mehr schlagen und am Arbeitsplatz ist „Züchtigung“ bereits seit dem Jahr 1982 verboten.

Die praktische Umsetzung des Gewaltverbots kam mit der Bestellung einer Jugendwohlfahrt, die eng mit nicht-staatlichen Einrichtungen, wie Kinderschutzzentren, Kinder- und Jugendanwaltschaften oder Interventionsstellen zusammenarbeiten sollte. Die öffentliche Jugendwohlfahrt hat sich verpflichtet, das Prinzip der gewaltfreien Erziehung zu beobachten und im Falle der Gewaltanwendung (zur Durchsetzung von Erziehungszielen) in familiäre Bereiche und Beziehungen einzugreifen.  Zusätzlich dazu wurden in allen neun Bundesländern Kinder- und  Jugendanwaltschaften gesetzlich eingesetzt.
Bedeutend zur Durchsetzung des Gewaltverbots war auch die Judikatur des Obersten Gerichtshofs, der im Falle der Gewaltanwendung die Entziehung der Obsorge anordnen kann. So besagt der Paragraph § 176 ABGB, dass:  „(...) jede unzumutbare, dem Kindeswohl abträgliche Behandlung untersagt ist. Das schließt nicht nur Körperverletzungen und die Zufügung körperlicher Schmerzen („g’sunde Watschn“) ein, sondern auch jede sonstige die Menschenwürde verletzende Behandlung, selbst wenn das Verhalten vom Kind im konkreten Fall nicht als „Leid“ empfunden werden sollte.“ Die Verletzung des Gewaltverbots stellt demnach eine Gefährdung für das Wohl des Kindes dar und rechtfertigt die Entziehung und Übertragung der Obsorge für das Kind an jemand anderen.

Und wie ist es heute?

Auf dem Papier gibt es das Gewaltverbot und in der Gerichtspraxis wird es auch geahndet. In der Alltagsrealität von Kindern schaut dies leider – vor allem im privatesten der Bereiche, der Familie – oft anders aus. Studien aus dem Vorjahr zufolge wissen 30 Prozent der Eltern in Österreich gar nicht, dass sie ihre Kinder schon rein rechtlich (ganz abgesehen von der pädagogischen Sinnhaftigkeit) nicht schlagen dürfen. Außerdem gibt immer noch mehr als die Hälfte zu, ihre Kinder mit der „g’sunden Watschn“ zu erziehen. 600.000 Kinder und Jugendliche, schätzt die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit, erleben in Österreich Gewalt durch ihre Erziehungsberechtigten. Leider werden diese Umstände noch immer geduldet. Zum einen passiert körperliche Gewalt („g’sunde Watschn“) meist im privaten Bereich, in der Wohnung, wo der Staat nur selten Zutritt bekommt. Zum anderen ruft wegen einer Ohrfeige alleine selten jemand die Jugendwohlfahrt. Der Fall, dass es tatsächlich zur Kindsabnahme durch die Jugendwohlfahrt kommt, passiert nur als letzter Schritt bei schwerer Vernachlässigung oder Misshandlung – allein in Wien wurde dies heuer bereits in 303 Fällen durchgeführt. Die Dunkelziffer wird noch viel höher vermutet, da es kaum Kinder gibt, die ihre Eltern anzeigen würden, auch wenn sie über ihre Rechte und darüber, dass sie eigentlich nicht geschlagen werden dürften, Bescheid wüssten.

Deswegen ist es wichtig, dass es Information über das Gewaltverbot gibt und dass diese durch  Sensibilisierungs-, Bewusstmachungs- und Aufmerksamkeitskampagnen auch zugänglich gemacht werden.

Österreich hat das Gewaltverbot als vierter von aktuell 24 Staaten (nach Schweden 1979, Finnland 1983 und Norwegen 1987) eingeführt und kann bei Präventionskampagnen noch einiges von den nördlichen Staaten lernen. Schweden verzeichnet beispielsweise im Vergleich zu anderen Staaten große Erfolge im Rückgang der Gewalt gegen Kinder – auch dank der großen staatlichen Aktionen und Kampagnen der Bewusstmachung (u.a. gab es auch Anti-Gewalt-Kampagnen auf Milchpackungen).
Die Auswirkungen von Gewalt als Erziehungsmaßnahme treffen nicht nur das Individuum und die Familie, sondern auch die gesamte Gesellschaft und die Ökonomie, da Menschen, die in ihrer Kindheit mit Gewalt konfrontiert waren, im Erwachsenenleben öfter an Depressionen leiden, nicht voll arbeitsfähig sind, Therapieplätze brauchen und das Muster der Gewalt im schlimmsten Fall auch an ihre eigenen Kinder weitergeben, da sie keine andere Form der Problembewältigung kennengelernt haben.
Und doch gibt es positive Tendenzen, denn laut Studien streben knapp 90 Prozent der Eltern und Jugendlichen in Österreich eine möglichst gewaltfreie Erziehung an und sehen diese als erzieherisches Ideal. Schauen wir, dass durch bewusstseinsschaffende Maßnahmen dies nicht nur eine Vision bleibt, sondern auch der Realität entsprechen kann. Denn wer möchte schon in einer Welt leben, in der Kinder und Jugendliche lernen, dass Gewalt okay ist? Besser ist doch, wir sind alle mit viel Energie dahinter, eine Welt zu schaffen, in der keine und keiner Angst vor Schlägen haben muss!

Kathi Metzbauer

Weitere Infos sowie einen Ländervergleich findest du unter: http://www.eltern-bildung.at/fileadmin/user_upload/Downloads/gewaltbericht.pdf

kumquat "Ghandi & Malala" 3/2014