Katholische Jungschar Wien: Eltern müssen ihre Kinder fragen!
„Spätestens ab dem Erstkommunionsalter müssen Eltern mit ihren Kindern besprechen, für wen sie die den Kindern zugedachte Stimme bei der PGR-Wahl abgeben sollen, sagt Marco Skodak, Vorsitzender der Katholischen Jungschar der Erzdiözese Wien. „In der neuen Wahlordnung für den PGR der Erzdiözese Wien wird durch das Einfügen einer eigenen Überschrift mit dem Titel „Kinderstimmrecht“ noch stärker als bisher betont, dass es sich bei der Stimme die Erziehungsberechtigte hier im Namen des Kindes abgeben nicht um eine zusätzliche Stimme für Erwachsene handelt. Auch wenn Kinder diese Stimme leider noch immer nicht selber abgegeben dürfen, müssen Erziehungsberechtigte mit dem Kind über die Kandidat/innen reden und die Stimme für jene/n Kandidat/in abgeben, den/die das Kind aussucht.“
Mit dem “Kinderstimmrecht” zeigt die Kirche, dass ihr auch der Wille der Kinder wichtig ist, dass sie auch deren Stimme ernst nehmen möchte. Kinder ernst nehmen heißt aber nicht, für sie zu stimmen, sondern sie selbst wählen zu lassen. Indem wir bei den Pfarrgemeinderatswahlen den Kindern diese Möglichkeit geben, lassen wir sie ihre Wichtigkeit in unserer Kirche spüren. Die Kinder sollen selbst entscheiden, wer ihre Stimme erhält!
Daher appellieren wir an die Eltern, dem Wunsch ihrer Kinder zu entsprechen, welche/r Kandidat/ in die „Kinderstimme“ bekommen soll. Nur so werden Kinder und die Idee des „Kinderstimmrechts“ auch ernst genommen. "Wenn Erziehungsberechtigte nicht mit ihren Kindern über die Wahl reden und ihre Stimmwünsche nicht berücksichtigen, dann sollen sie bitte auch keinen Kinderstimmzettel nehmen", so Marco Skodak.
Ermöglichen wir den Kindern, sich mit den Kandidat/innen auseinanderzusetzen! Kinder haben andere Anliegen als Erwachsene. Um eine gute Wahl bei der Wahl treffen zu können, müssen Kinder wissen, wer die Personen sind, die sich der Wahl stellen, was diese Personen wollen und ob diese auch Meinungen und Interessen von Kindern einbringen. Deshalb ist es wichtig, eine kindgemäße Auseinandersetzung mit den Kandidat/innen den Kindern möglich zu machen.
Informieren wir die Kinder über ihr Wahlrecht! Da diese Regelung bei der PGR-Wahl eine Ausnahme neben dem üblichen vollständigen Ausschluss von Kindern bei Wahlen darstellt, wissen viele gar nicht von ihren Möglichkeiten. Es ist deshalb wichtig, Kinder und deren Eltern von diesem Wahlrecht zu informieren.
Um Kinder auf die PGR-Wahl vorzubereiten, bietet die Diözesanleitung der Jungschar der Erzdiözese Wien konkrete Tipps und Modelle, nachzulesen unter: http://wien.jungschar.at/pgr oder telefonisch anzufordern unter 01/51 552-3396.
Für die nächste Wahl 2022 fordert Marco Skodak Lösungen, wie auch Kinder “ohne” Eltern mitwählen können! Schwierig haben es durch die momentane Regelung Kinder, deren Eltern gar nicht am Pfarrleben beteiligt sind oder deren Eltern sich in anderen Pfarren engagieren. Dennoch ist für sie die Pfarre genauso Heimat wie für alle anderen.
Geben wir der Vision von kinderfreundlichen Pfarrgemeinden Gestalt! Die christliche Vision, die den Menschen heilen, befreien und ermutigen will, fordert von der Kirche, dass auch Kinder als gleichwertige Mitglieder der Kirche und Partner/innen im gemeinsamen Prozess der Glaubenssuche betrachtet werden.
An Kleinigkeiten misst sich, ob und wie kinderfreundlich eine Pfarre ist. Lebendig - und damit kinderfreundlich - wird eine Pfarre dann, wenn die Vielfalt an Angeboten und Aktivitäten auf die konkreten Bedürfnisse und Interessen der Menschen - und eben auch der Kinder - Rücksicht nimmt. Von einer lebendigen Pfarrgemeinde werden die Kinder erzählen. Sie werden wissen, was in der Pfarre los ist, sie werden gerne und neugierig den Einladungen Folge leisten und werden ihre Eltern bedrängen, dass sie da und dort dabei sein dürfen. Kinder bei der PGR-Wahl selbst mitwählen zu lassen, ist ein Schritt in diese Richtung.
Die wichtigsten Informationen zum Kinderstimmrecht sind hier zusammengefasst ...