"Fußballspielen im Hof: 36 Euro. Radfahren im Hof: Ebenfalls 36 Euro"

So lautete im Sommer 2009 eine Meldung auf der Internetseite „derstandard.at“ über die Tätigkeit der neuen „Ordnungsberater“ in den Wiener Gemeindebauten. Einen Tag später gab es dann zumindest eine teilweise Entwarnung: Die „Ordnungsberater“ der Stadt Wien sind zwar dafür zuständig, für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen, Geldstrafen dürften sie jedoch nur für „bestimmte Verstöße“ verhängen. Ballspielen und Radfahren seien jedenfalls nicht dabei – dafür fehle die gesetzliche Grundlage. Daher müssten sich die Ordner in diesen Fällen auf eine „Abmahnung“ beschränken.

Eigentlich super, oder? Leider nur teilweise. Denn es zeigt sich, was aus den Wiener Gemeindebauten schon lange bekannt ist: Kinder und Jugendliche haben es hier nicht leicht. Die Schilder „Fußball spielen und Radfahren verboten“ oder „Grünfläche betreten verboten“ gehören de facto zur Standardausstattung. Dass in Gemeindebauten prinzipiell für Ordnung gesorgt wird ist ja nicht schlecht, aber wieso muss es hier immer die Schwächeren Treffen?

Wo sollen sich Kinder in Wien austoben, wenn nicht auf den wenigen Grün- und Freiflächen die es gibt? Wieso regen sich die Menschen viel mehr über Kinderlärm als über Verkehrslärm auf? Und warum kann ihnen das niemand erklären?

Das ist wohl ein Hauptproblem, dass es zwar Menschen gibt, die für Ordnung sorgen sollen und auch Strafen dürfen, dass es aber keine Menschen gibt, die versuchen sich für die Anliegen der Kinder einzusetzen. Oder sogar Mediator/innen, die bereit sind in diesen Konflikten zu vermitteln und langfristige gemeinsame Lösungen zu finden. So ist das einzige, das den Kindern vermittelt wird, dass sie hier eigentlich unerwünscht sind und die Erwachsenen immer die Stärkeren sind.

Dass die Benachteiligung der Kinder eine Spezialität der Gemeinde ist, sondern private Bauträger genauso trifft, zeigen unzählige Beispiele. Im 14. Bezirk in der Heinrich-Collin-Straße gibt es einen Spielkäfig im öffentlichen Raum, der nur stundenweise geöffnet ist. Sonst fühlen sich nämlich die Nachbar/innen der privaten Wohnhausanlage in ihrem Nachmittagsschlaf gestört. Oder die neue große Wohnhausanlage „Kabelwerk“ im 12. Bezirk. Dort wurde der Kinderspielplatz auf wenigen Quadratmetern zwischen Wohnhausanlage und Begrenzungsmauer eingezwickt.

Am besten aber sind jene Wohnbaugesellschaften, die laut Wiener Bauordnung aufgrund der Größe ihrer Wohnhausanlage einen Spielplatz bauen müssten, das aber nicht wollen. Sie beantragen dann eine Ausnahme­genehmigung von der Bauordnung, der in vielen Fällen die dafür zuständigen Bezirksrät/innen im Bezirksbauauschuss auch noch zustimmen. Lobby für Kinder sieht anders aus!

Marcel Kneuer