Als vor 30 Jahren, am 20. November 1989 die Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen wurde und im Jahr darauf alle damaligen Mitgliederstaaten mit Ausnahme der USA die Konvention unterzeichneten, war das ein großer und sehr wichtiger Schritt für die Kinder dieser Welt. Endlich waren die Grundrechte für Kinder schriftlich verankert und nicht nur das, es war zumindest theoretisch festgehalten, dass die unterzeichneten Staaten bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen der Konvention durch einen UN-Ausschuss geprüft werden sollten.
Was die Kinderrechtskonvention besagt
Die 54 Artikel der Kinderrechtskonvention beziehen sich auf alle Kinder, unabhängig von ihren sozialen, kulturellen, religiösen und ethnischen Hintergründen. Sie beruhen auf vier Grundprinzipien: dem Recht auf Gleichbehandlung, dem Vorrang des Wohles des Kindes, dem Recht auf Leben und Entwicklung und der Achtung vor der Meinung des Kindes. Auf dieser Grundlage sind die Rechte folgenden drei Bereichen, den sogenannten 3Ps, zuzuordnen: dem Recht auf Förderung und Entwicklung (provision), dem Recht auf Schutz (protection) und dem Recht auf Beteiligung (participation).
30 Jahre Kinderrechte in Österreich
1989 war Österreich eines der ersten Länder der Welt, in dem Gewalt in der Erziehung verboten wurde. Gleichzeitig war das auch das Jahr, in dem die Kinderrechtskonvention unterzeichnet wurde.
Die Kinderrechtskonvention wurde in Österreich aber erst im Jahr 1992 ratifiziert und ist kurz darauf in Kraft getreten. Das bedeutet, die völkerrechtlich verbindliche Erklärung wurde bestätigt. Leider allerdings mit Vorbehalten: die direkte Anwendbarkeit durch Gerichte und Behörden war nicht möglich. Wenn ein Kinderrecht also verletzt wurde, war es nicht möglich, das gesetzlich einzufordern.
Trotzdem ist das Bestreben, die Sichtweise auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten zu etablieren und ihnen menschenwürdige Lebensbedingungen zu sichern, unabhängig von persönlichen Mitgefühl und Moralvorstellungen einzelner Personen, positiv hervorzuheben.
Nach langen Jahren, in denen das von verschiedenen Seiten, auch der KJSÖ, immer wieder gefordert wurde, haben die Kinderrechte 2011 eine massive Aufwertung erfahren. In diesem Jahr wurden einige der Artikel aus der Konvention in die österreichische Verfassung aufgenommen!
2012 wurde vom damaligen Familienministerium ein unabhängiges Gremium, das „Kinderrechte-Board“ eingerichtet, welches sich aus Expert/innen diverser Bereiche wie Gesundheit, Recht, Neue Medien etc. so wie Kinder- und Jugendanwält/innen und NGOs zusammensetzt. Es versteht sich als weiterer Schritt zu einer umfassenderen Implementierung der Kinderrechtskonvention in Österreich. Seit 2015 gibt es auf parlamentarischer Ebene auch einen Kinderrechte-Ausschuss.
Gerade Kinder in belastenden Situationen bedürfen besonderer Unterstützung. Als positive Entwicklung hat hier beispielsweise eine Regelung im Jahr 2013 einen wichtigen Schritt geleistet. Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, sind verpflichtet, sich im Rahmen einer Elternberatung über die spezifischen Bedürfnisse, die eine Scheidung für minderjährige Kinder mit sich bringt, beraten zu lassen.
Seit dem 14. April 2014 gilt das dritte Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention, wodurch diese Rechte für alle Kinder individuell beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes mit Sitz in Genf einklagbar sind, sofern der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
Wir lassen nicht locker!
Und heute? Heute scheint es fast schon normal und selbstverständlich, dass Kinder in unserer Gesellschaft ihren Platz haben. Aber ist es das tatsächlich? In sehr vielen Bereichen gibt es immer noch großen Handlungsbedarf, Kindern den Platz, die Aufmerksamkeit und auch die Wertschätzung zukommen zu lassen, die ihnen eigentlich rechtlich zusteht.
Auch in den letzten Jahren wurden politische Maßnahmen getroffen, die das Risiko auf Kinderarmut und auch die tatsächliche Kinderarmut erhöhen. Ob die Regierung bei der Einführung eines Familienbonus, der Familien mit geringen Einkommen nicht zusteht, an die Kinder gedacht hat ist fraglich. Auch, dass sich die Kinderrechte auf alle Kinder beziehen, unabhängig von ihrer Herkunft, scheint in der Politik ebenfalls noch nicht wirklich angekommen zu sein.
Diverse Maßnahmen in der Flüchtlingspolitik wurden und werden sehr häufig nicht im Sinne der Kinder getroffen. Im Bereich der Partizipation gibt es enorm viel Luft nach oben. Wann werden Kinder tatsächlich miteinbezogen, wenn es um politische Entscheidungen geht, die ihre Lebensbereiche betreffen? Diese und viele weitere Beispiele zeigen, dass es trotz der auch positiven Entwicklungen der letzten Jahrzehnte wichtig ist, am Thema dran zu bleiben und hier nicht locker zu lassen.
Und was hat die Jungschar damit zu tun?
Als größte Kinderorganisation Österreichs ist der Katholischen Jungschar schon seit ihrem Beginn das Wohlergehen der Kinder, nicht nur in den Pfarren und Jungscharstunden, sondern auch in der Gesellschaft ein großes Anliegen. Sie setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte der Kinder ein.
Das reicht von kleinen Schritten wie der Bildungsarbeit, die in den Jungscharstunden mit den Kindern passiert, die das Bestärken der Kinder und auch Bewusstmachen über ihre Rechte beinhaltet, bis hin zu österreichweiten Kampagnen. Denn als Subjekte mit Bedürfnissen und Fähigkeiten sollen Kinder den Schutz und die Beteiligung erfahren können die sie benötigen, um sich gut und menschenwürdig entwickeln zu können.
Zwar ist ein dreißigster Geburtstag ein großer Meilenstein, den wir heuer feiern, aber es liegt auch noch viel vor uns, damit tatsächlich alle Kinder den Schutz, die Entwicklung, das Überleben und die Beteiligung erhalten, die ihnen zusteht.
10 wichtige Kinderrechte im Überblick:
Kinder haben ein Recht auf...
- Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
- Schutz im Krieg und auf der Flucht
- Bildung
- Gleichheit
- Spiel und Freizeit
- Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
- Gesundheit
- Elterliche Fürsorge
- Gewaltfreie Erziehung
- Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Martina Triebl