Spenden und Spendenabsetzbarkeit

Sternsing-Ausweis und Kassa

Damit „falsche Sternsinggruppen“ keine Chance haben, ist es sehr wichtig, mit dem von der Pfarre gestempelten Sternsing-Ausweis die Berechtigung zum Sammeln sichtbar zu machen. Die Kassa sollte versperrbar sein. Der gesammelte Gesamtbetrag wird von der Begleitperson an den*die Sternsinger-Pfarrverantwortliche*n übergeben.

Alle Gelder für die Arbeit der Dreikönigsaktion

Das Großartige an der Sternsingaktion ist, dass sich Kinder und Erwachsene ehrenamtlich für Mitmenschen in anderen Ländern einsetzen. Dies sollte auch von den besuchten Leuten respektiert werden. Alle Gelder werden nämlich dringend benötigt und sind für die engagierten Projekte der Dreikönigsaktion bestimmt. 

Die Sternsinger*innen setzen sich bewundernswert ein. Für Danksagung an die Kinder sind aber andere Mittel geeignet: Das Kindergeschenk (aus den Aktionsunterlagen), die Süßigkeiten, ein Foto der Sternsinggruppe, der Besuch des DKA-Danke-Kinos danach, …

Dieser ausschließliche Verwendungszweck der Spenden für die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar wird auch im Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz bestätigt: „Alle Pfarren haben die anlässlich der Sternsingeraktion gesammelten Beträge an die Diözesanstellen einzusenden.“

Spenden mit Garantie

Die Spendenden vertrauen uns, dass ihr Spendengeld für die solidarische Arbeit der Dreikönigsaktion verwendet wird - so wie in der Öffentlichkeitsarbeit dargestellt. Der korrekte und transparente Umgang mit Spendengeldern ist für die eigene Glaubwürdigkeit als kirchliches Hilfswerk besonders wichtig. Mit folgendem Ablauf garantieren wir die verantwortungsvolle Verwendung der uns anvertrauten Spendengelder:

  • Das Geld aus den Kassen wird gleich nach Rückkehr der Sternsinggruppen in der Pfarre gezählt. Die Summen werden unter dem Vier-Augen-Prinzip (mindestens zwei Personen) festgestellt und durch eine Unterschrift bezeugt.
  • Die Spendengelder werden in Räumen aufbewahrt, die versperrt sind und so rasch als möglich zur Bank gebracht. Das gesamte Sternsingergebnis wird zuerst auf das Pfarrkonto eingezahlt. Etwaige Aufwandskosten für die Sternsingaktion (z.B.: Reinigung der Kleider…) werden in der Pfarrbuchhaltung laut Belegen verbucht.
  • Bitte überweise dann euer Sternsingergebnis ehestmöglich (spätestens bis 31. Jänner) von eurem Pfarrkonto auf das Konto
    Katholische Jungschar Wien/Dreikönigsaktion
    Bankhaus Schelhammer & Schattera
    IBAN AT30 1919 0000 0013 3918
    Verwendungszweck:
    Sternsingaktion / Pfarre:
    Bitte im Verwendungszweck den genauen Wortlaut deiner Pfarre angeben (nicht für den gesamten Pfarrverband einzahlen!)

Sternsingspenden sind steuerlich absetzbar

Die Spenden an die Katholische Jungschar Österreichs als Trägerin der Dreikönigsaktion sind steuerlich absetzbar. Die entsprechende Registrierungsnummer beim Finanzamt ist 1210 (lautend auf Katholisches Jugendwerk/Katholische Jungschar als Trägerorganisation der Dreikönigsaktion)

Auf Grund des administrativen Aufwandes ist die Spendenabsetzbarkeit jedoch aus unserer Sicht bei Kleinbeträgen (unter 10 Euro) kaum sinnvoll. Falls ihr nach Spendenbestätigungen gefragt werdet, informiert die Spender*innen bitte auch, dass nur Personen, die Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer zahlen, etwas von der Steuer absetzen können.

Seit 1. Jänner 2017 gelten in Österreich neue gesetzliche Bestimmungen für die Absetzbarkeit von Privatspenden, um die Arbeitnehmer*innenveranlagung (oder Einkommenssteuererklärung) zu automatisieren. Seitdem gibt die Dreikönigsaktion (nicht der/die Spender/in) die Daten der Spender/innen direkt an das Finanzamt weiter. Nur so kann die Spende - auf Wunsch der Spender/innen - von der Steuer abgesetzt werden.

Für Spenden aus Betriebsvermögen ist nach wie vor eine Spendenbestätigung nötig, d.h. die Spende wird nicht automatisch berücksichtigt (deswegen auch das entsprechende Feld zum Ankreuzen auf der Liste).

Die Begleitpersonen sollten den Spender*innen, die ihre Spende absetzen wollen, Auskunft geben können. Bitte gebt die Infos weiter (am besten mit einer Kopie der wichtigsten Informationen) und folgt folgender Vorgehensweise, um den Mehraufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten:

Sternsing-Spenden steuerlich absetzen: Welche Daten werden benötigt?  

  1. Vollständiger Name (so wie auf Meldezettel)
  2. Mit dem Geburtsdatum kann die Spende klar einer Person zugeordnet werden
  3. Die genaue Spendensumme
  4. Das genaue Datum der Spende ist deswegen wichtig, weil die Spenden im Dezember bis 28.02. des Folgejahres übermittelt werden müssen, Spenden im Jänner dann aber erst ein Jahr später.
  5. Die Adresse ist ein weiterer Faktor für die Zuordnung von Spende zu Spender/in.

Die Daten werden auf Wunsch der Spender/in von der Dreikönigsaktion an das Finanzamt übermittelt und so bei Arbeitnehmer/innenveranlagung automatisch steuerlich berücksichtigt (ohne weiteres Zutun der Spendenden)

Sternsing-Spenden steuerlich absetzen: Ablauf in der Pfarre

  1. Die Begleitperson jeder Sternsing-Gruppe hat entsprechende Listen für Spendenbestätigungen dabei.  
  2. Wenn ein/e Spender/in die steuerliche Berücksichtigung der Spende wünscht, werden die Daten vollständig in die Liste eingetragen.
  3. Die Listen werden in der Pfarrkanzlei gesammelt - abgestempelt - unterzeichnet (und für die Pfarre kopiert).
    Am Ende der Sternsingaktion bitte die Listen möglichst rasch - bis spätestens 31. Jänner - entweder eingescannt (als pdf) an dlwien@jungschar.at oder per Post ans Jungscharbüro (Stephansplatz 6/6.18, 1010 Wien) schicken.
  4. Die Kopien der Listen bitte fünf Jahre lang in der Pfarre aufbewahren. Dies dient als Sicherheit, falls etwas auf dem Postweg oder in einem Spamordner verloren geht. Bitte einen eigenen Ordner anlegen!
  5. Die Daten werden von der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar bis zum 28.02. des Folgejahres an das Finanzministerium übermittelt.

Spenden über Erlagschein oder Online-Banking

Oben stehende Erläuterungen betreffen die Bargeldspende. Damit eine Spende über Bankeinzahlung oder Online-Banking steuerlich berücksichtigt werden kann, muss der/die Spender/in die verlangten Daten inklusive Geburtsdatum eintragen. Die Erlagscheine der Dreikönigsaktion weisen die entsprechenden Felder auf.

Spenden aus Betriebsvermögen

Für Spenden aus dem Betriebsvermögen ist weiterhin eine Spendenbestätigung nötig, d.h. die Spende wird nicht automatisch berücksichtigt (deswegen auch das entsprechende Feld zum Ankreuzen auf der Liste). 

Ein Folder des Finanzministeriums erklärt diese Neuerungen anschaulich.

Zum Spendenservice des Finanzministeriums

Rechtliche Details zum Nachlesen ab 1.1.2017 

Grundsätzliches zur Spendenabsetzbarkeit

Insgesamt sieht die Diözesanleitung der Katholischen Jungschar der Erzdiözese Wien die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden kritisch. Viele Menschen in Österreich verdienen so wenig, dass sie keine Lohnsteuer zahlen und somit auch keine Spenden absetzen können. Ihnen kommt die Absetzbarkeit nicht zu Gute.

Außerdem sehen wir die Gefahr, dass die österreichische Bundesregierung ihre Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit nicht erhöhen wird und sich stattdessen mit Hilfe der Spendenabsetzbarkeit aus ihrer Verantwortung stiehlt.

Es tut uns Leid, dass für euch und die Sternsinger*innen ein Zusatzaufwand entsteht! Wir danken bereits im Voraus für euer Verständnis und die tolle Zusammenarbeit!

Mehr Infos findest du im Jungscharbüro, das dir für Fragen zur Verfügung steht, unter dlwien@jungschar.ar oder 01/51 552-3396.

Das Positionspapier 2009 zum Thema Spendenabsetzbarkeit findest du hier...