Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit

Wie der Name schon sagt, geht es hier um Öffentlichkeitsarbeit, also etwas, das ihr an die Öffentlichkeit richtet oder  veröffentlicht und genau hier gilt es aus rechtlich/juristischer Lage einiges zu beachten um die Rechte des/der Einzelnen nicht zu verletzen.

Fotos

Sensibler Umgang, ist beispielsweise in unserer Arbeit mit Fotos und deren Veröffentlichung und weiterer Bearbeitung bzw. Verwendung gefragt. Generell gilt nämlich, bei jedem Foto das gemacht wird, das Urheberrecht bzw. verwandte Schutzrechte.

Doch bevor ich hier näher auf das Urheberrecht eingehe, ist noch viel wichtiger zu erwähnen, dass ihr ungefragt keine Fotos veröffentlichen dürft. Tja, schwierig! Denn wie soll man auf einem Lager oder bei einer Aktion jedes einzelne Kind bzw. seine Eltern fragen, ob sie ihr Einverständnis geben, dass das Foto ihres Kindes veröffentlicht wird oder wir es weiter bearbeiten oder verwenden dürfen.
Die einfachste und wahrscheinlich auch wirksamste Variante ist, wenn ihr auf Lager- oder Aktions-Anmeldungen einen gut ausformulierten Satz in den Anmeldeabschnitt setzt, auf dem die Eltern ihr Einverständnis, mit ihrer Unterschrift bezeugen. Dieser Satz könnte wie folgt lauten: „Ich bin damit einverstanden, dass Fotos, die auf diesem Lager/bei dieser Aktion gemacht werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der Jungschar verwendet werden“.

Die Eltern müssen dann ihren Einwand aktiv einbringen. Am besten in schriftlicher Form. Eine Möglichkeit diesbezüglich noch einmal nach zu haken wäre auf einem Lagerinfo-Elternabend, wo ihr den Eltern, neben Information bezüglich des Lagers, auch erklären könnt in welchem Rahmen ihr die Fotos verwenden werdet (Website, Pfarrblatt, Schaukasten etc.).

Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild

Das Urheberrecht schützt den Inhalt hängt eines Werks. In Berührung kommen wir mit diesem Recht, wenn etwas zur öffentlichen Darbietung dient. Was hat das mit unserer Arbeit zu tun?

Wenn ihr zum Beispiel im Internet auf eurer Website Bilder und Texte, die nicht von euch selbst stammen, in irgendeiner Form nutzen wollt, müsst ihr die Quelle und den Urheber klar ersichtlich angeben. Und zwar so, dass auf den ersten Blick zu sehen ist, dass dies ein Fremdwerk ist. Meist reicht eine Quellenangabe unter einem Foto oder ein Zitatverweis in einem Text. Aber auch ihr könnt von diesem Recht gebrauch machen, da eure veröffentlichten Fotos, Texte oder kreativen Kompositionen durch das Urheberrecht geschützt sind.

Auch bei Schaukästen müsst ihr darauf achten dieses Recht nicht zu verletzen, solltet ihr für ein Plakat ein Bild verwenden, das ihr nicht selbst gemacht habt.

Zu unterscheiden gilt das Urheberrecht allerdings vom Recht am eigenen Bild, durch das die abgebildete Person geschützt wird. Hier geht es nämlich nicht nur um die Zustimmung der Person, dass sie abgebildet wird sondern auch um die Weiterverarbeitung und Veröffentlichung dieses Fotos. Mit dem oben erwähnten Satz, den ihr am besten so umfassend wie möglich formuliert und der Zustimmung der Eltern, die gut informiert darüber sein sollten was mit den Fotos geschieht, könnt ihr euch bestmöglich an diese Bestimmungen halten.

Website

Beim Thema Website gibt es auch einiges zu beachten. Denn auch hier stellt ihr etwas ganz und gar der Öffentlichkeit zu Verfügung und auch hierfür gibt es verschiedene Regelungen und rechtliche Grundlagen an die ihr euch halten müsst, wie z.B. das schon erwähnte Urheberrecht/Copyright oder Bildrecht. Zwar dient eine Jungscharwebsite grundsätzlich nicht zur geschäftlichen Darstellung oder Ähnlichem, jedoch ist das Gesetz gerade im Bezug auf private Seiten, öfters etwas schwammig. Ratsam ist also hier auf Nummer sicher zu gehen.

Achtung: Das Impressum nicht vergessen! Das ist eine Anbietererkennung, hier muss also drinnen stehen, wer diese Seite betreibt, pflegt oder in Auftrag gegeben hat. Also Name der Organisation, Adresse und Kontakt Möglichkeiten. Eventuelle Sponser dieser Seite sollten hier auch erwähnt sein.

In unklaren Situationen raten wir, euch ausreichend zu erkundigen, im Jungscharbüro, bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien oder in der Pfarre. Es ist wichtig, dass ihr sorgfältig mit den genannten Rechten und der Veröffentlichung von Fotos und Texten umgeht und auch die Pfarre über euer Tun möglichst genau informiert, da sie in der letztverantwortlich für das Handeln der Jungschar steht. Wenn ihr also eine Website aufziehen wollt, oder generell neue Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit habt, klärt das zuerst in eurer Pfarre ab. So schont ihr eure Nerven und erspart euch eventuelle Schwierigkeiten.

Johanna Fuchshuber

[aus dem context "Öffentlichkeitsarbeit"]