Aufgrund der neuen Regelungen sind derzeit nur Online-Gruppenstunden möglich:
"Untersagt sind Veranstaltungen zu folgenden Zwecken: geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen auch gewisse Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, wie Gruppenstunden, Heimabende, Ausflüge, Auftritte, Feste, Ferienlager etc. " (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung –COVID-19-SchuMaVidF BGBl II Nr. 463/2020)
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