Regeln für Gruppenstunden und andere Aktivtäten (Stand 25.3.22)
Mit dem 24. März trat eine Novelle der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft. Achtet bitte auf euch und auch auf die regionalen Unterschiede zwischen Niederösterreich und Wien.
Den aktuellen Leitfaden für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit findet ihr hier ...
Zudem findet ihr auf der Seite der Erzdiözese Wien die aktuellen Regeln für unterschiedliche Veranstaltungen im kirchlichen Bereich: Diözesane Richtlinien zur Corona-Pandemie
Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Gruppenstunden) …
… darf in geschlossenen Räumen und im Freien unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden:
Zusammenkünfte bis 50 Personen (inklusive Betreuungspersonen):
Für Zusammenkünfte bis zu 50 Personen aus unterschiedlichen Haushalten gelten regional folgende Regeln:
Niederösterreich:
- Ein Einlass ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ist erlaubt. Wir empfehlen euch 3G und den Ninja-Pass dennoch zu kontrollieren.
- Es besteht keine Maskenpflicht (in- und outdoor).
- Nächtigungen und die Ausgabe von Speisen und Getränke sind erlaubt.
- Es ist nicht notwendig die Kontaktdaten aufzuheben.
- Wir empfehlen jedoch auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis einzugehen und bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen sowie die freiwillige, datenschutzkonforme Erhebung von Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie Datum, Uhrzeit und Ort der Zusammenkunft (Aufbewahrungsfrist: 28 Tage nach Ende der Zusammenkunft) zu ermöglichen. Wir raten euch zudem ein Präventionskonzept zu erstellen.
Wien:
- Ein Einlass ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ist erlaubt. Wir empfehlen euch 3G und den Ninja-Pass dennoch zu kontrollieren.
- Bei Veranstaltungen bis zu 50 Personen, wenn diese nicht öffentlich sind (wie zum Beispiel Gruppenstunden), besteht keine Maskenpflicht.
- Nächtigungen und die Ausgabe von Speisen und Getränke sind nur dann erlaubt, wenn ihr die 2G-Regel kontrolliert. Für Kinder bedeutet das:
- Für Kinder bis 5 Jahre gibt es keine Zutrittsregeln.
- Für Kinder von 6-12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gilt die 3G-Regel. PCR-Tests gelten 48 Stunden und Antigen-Tests gelten 24 Stunden. Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt auch am Wochenende.
- Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet). Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-) Test gilt einzeln für sich.
- Nach Ende der Schulpflicht gilt in diesem Bereich für Jugendliche, wie auch Erwachsene, die 2G Regel.
- Es ist nicht notwendig die Kontaktdaten aufzuheben.
- Wir empfehlen jedoch auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis einzugehen und die freiwillige, datenschutzkonforme Erhebung von Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie Datum, Uhrzeit und Ort der Zusammenkunft (Aufbewahrungsfrist: 28 Tage nach Ende der Zusammenkunft) zu ermöglichen. Wir raten euch zudem ein Präventionskonzept zu erstellen.
Zusammenkünfte mit mehr als 50 Personen:
- Es gelten die jeweils gleichen regionalen Maßnahmen und Empfehlungen wie bei Zusammenkünften unter 50 Personen.
- In Wien gilt ab 50 Personen Indoor eine Maskenpflicht, im Freien kann auf die Maske verzichtet werden.
- ZUSÄTZLICH: Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen ist eine COVID-19-Beauftragte bzw. ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Zusammenkünfte mit mehr als 100 Personen:
In Wien gelten die gleichen Maßnahmen und Empfehlungen wie bei Zusammenkünften über 50 Personen und es braucht ebenfalls eine COVID-19-Beauftragte bzw. einen COVID-19-Beauftragten sowie ein Präventionskonzept.
In Niederösterreich:
- Es braucht eine COVID-19-Beauftragte bzw. einen COVID-19-Beauftragten sowie ein Präventionskonzept.
- Zusätzlich gibt es eine Wahlmöglichkeit: entweder gilt eine Maskenpflicht in allen Innenräumen oder die 3G-Regeln werden kontrolliert (geimpft – genesen – getestet)
Das Präventionskonzept soll folgendes beinhalten:
1. Schulung der Gruppenleiter*innen,
2. spezifische Hygienemaßnahmen,
3. organisatorische Maßnahmen (Maske tragen, Mindestabstand, Registrierung…)
4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Hier gibt es eine VORLAGE
Am besten druckt ihr dieses aus, passt es auf eure Pfarre an und hinterlegt es in der Pfarre.
Danke für euren verantwortungsvollen Umgang!